Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Lübeck e. V.

Porträtfoto von Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC

Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC © ADFC / Deckbar

ADFC begrüßt Verabschiedung der StVO / erleichterte Anordnung von Radstreifen

Der ADFC begrüßt die Verabschiedung der StVO-Novelle im Bundesrat: Radfahrstreifen und Fahrradabstellanlagen können jetzt leichter auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Es bleiben aber Kritikpunkte.

Der Bundesrat hat heute eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen. Der Fahrradclub ADFC setzt sich seit Jahren für eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts ein, um den Kommunen mehr Spielräume für die fahrradfreundliche Gestaltung von Straßen zu verschaffen. Der ADFC begrüßt, dass durch die StVO-Novelle sichere Radstreifen und Fahrradabstellanlagen leichter eingerichtet werden können. Er vermisst aber weitreichendere Möglichkeiten für Tempo 30 und die Verankerung der Vision Zero.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Die neue Straßenverkehrs-Ordnung erleichtert es den Kommunen, Platz für geschützte Radfahrstreifen und Fahrradparkplätze zu schaffen. Damit ist einer der Bremsklötze, die ein attraktives Fahrradland bisher verhindern, nun gelöst. Gut so! Jetzt kommt es natürlich darauf an, dass die Gemeinden und Behörden die neuen Optionen auch tatsächlich nutzen. Wenn man genau hinschaut, bevorzugt die StVO aber weiter den Autoverkehr. Beispielsweise bleibt Tempo 30 ein verwirrender Flickenteppich. Das bringt nur stellenweise zusätzliche Sicherheit für Menschen, die zu Fuß, mit dem Rollstuhl oder dem Fahrrad unterwegs sind. Die Sicherheit hat nach der neuen StVO nun Vorrang vor der Leichtigkeit, das begrüßen wir. Es fehlt aber ein klares Bekenntnis zur Vision Zero – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Die Chance auf eine echte Verkehrswende-Novelle wurde leider verpasst. “

Kommunen können jetzt mehr Platz für den Radverkehr schaffen

Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2030 ein attraktives Fahrradland mit durchgängigen Radwegenetzen, Radschnellwegen für Pendler und gut verfügbaren Fahrradabstellanlagen werden. Bisher verhinderte allerdings das veraltete Straßenverkehrsrecht diese Entwicklung, indem es Kommunen hohe bürokratische Hürden für die Umgestaltung des Straßenraums in den Weg stellte. Durch die kürzlich erfolgte Reform des StVG und jetzt der StVO können nun Radspuren und Fahrradparkplätze auf Fahrbahnen aus Gründen des Umwelt- oder Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden. Bisher mussten solche Maßnahmen mit der Verkehrssicherheit begründet und konnten oft nur an Unfallschwerpunkten umgesetzt werden. Durch ein neues Antragsrecht können nun auch die Gemeindevertretungen die Initiative für neue Radverkehrsanlagen ergreifen.

Wie geht es weiter?

Die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung wird voraussichtlich in einigen Wochen in Kraft treten. Damit erfüllt die Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Damit die neuen Möglichkeiten zur fahrradfreundlichen Gestaltung der Straßen in der Breite bekannt werden, plant der ADFC Veröffentlichungen zu den neuen Anwendungsmöglichkeiten und Fortbildungen für Ehrenamtliche. Weitere Informationen gibt es nach dem Inkrafttreten der StVO-Novelle auf www.adfc.de.  

Hinweise für Redaktionen: Themenfotos zu unserer Pressemitteilung und den Link zu unserem StVG-Dossier finden Sie im blauen Medienkasten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Geschützter Radfahrstreifen auf der Fahrbahn

Geschützter Radfahrstreifen auf der Fahrbahn

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Fahrradstraße mit Modalem Filter zum Schutz vor Durchgangsverkehr

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