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Mehr Platz fürs Rad © ADFC Düsseldorf | Dirk Schmidt

Haushalt 2023: ADFC lobt notwendige Mittel und Personal für die Radverkehr

Zur Verabschiedung des Schleswig-Holsteinischen Haushaltes im Landtag 2023 begrüßt der ADFC Schleswig-Holstein einen deutlichen Mittelzuwachs für Radwege an Landesstraßen, den Personalaufbau beim LBV sowie die Einrichtung einer Verkehrsprofessur.

Am Mittwoch, den 22. März, hat der Landtag den Schleswig-Holsteinischen Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 verabschiedet. In diesem sind 20 Millionen Euro nur für Radwege an Landesstraßen eingeplant, ergänzend dazu wurde die Einrichtung einer ordentlichen Verkehrsprofessur beschlossen. Bereits Anfang des Jahres wurden 10 neue Stellen für die Radverkehrsplanung beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr ausgeschrieben.

Land ist nah dran an ADFC-Forderung: 10 Euro pro Bürger und Jahr für Radverkehr im Landeshaushalt

Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein e.V., freut sich über diese Beschlüsse: „Die Landesregierung hat endlich erkannt, dass die Menschen nur aufs umsteigen, wenn es gute und durchgehende Radwegeverbindungen gibt. Dafür brauchen wir Lückenschlüsse in der Wegeinfrastruktur und zügige Instandsetzungen der bestehenden Wege. Mit den 20 Millionen Euro zusätzlich zu den bereits eingeplanten IMPULS- und GVFG-Mitteln kommt das Land unserer Mindestforderung von 10 Euro pro Bürger pro Jahr mit gut 9,30 Euro so nah wie nie!“

Besonders bedeutend ist die Zusage, diese Mittel für die weitere Legislatur beibehalten zu wollen. Denn Schleswig-Holstein hat zwar an über 60 Prozent der Landes- und Bundesstraßen Radwege. Diese sind jedoch in katastrophalem Zustand, wie Verkehrsminister Madsen diese Woche bereits selbst darlegte. So seien 90 Prozent sanierungsbedürftig.

Dazu Stephanie Meyer: „Radwege planen und sanieren sich ja nicht von selbst! Deshalb ist es nur gut und folgerichtig, dass der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr endlich seine Stabsstelle für Radverkehr von 3 auf 13 Personen aufgestockt hat und diese Mitarbeiter*innen auch in den Direktionen einsetzen möchte. Denn diese sind die direkten Ansprechpersonen für Kreise und Kommunen, sobald es um Radwege von Bund und Land geht. Zusammen mit diesem Personalaufbau brauchen wir zeitgleich eine Kommunikationsoffensive des Landes in Richtung von Kreisen und Kommunen, um Organisationshürden abzubauen. Das ist notwendig, um zügig in die Umsetzung zu kommen!“

Verkehrsplanungsprofessur mit einem multimodalen Ansatz zügig ausschreiben

Doch auch hier zeigt sich der Fachkräftemangel. Das Land, ebenso wie Kreise und Kommunen, finden schwer neue Mitarbeiter*innen für Planung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur. Der ADFC Schleswig-Holstein begrüßt deshalb die Einrichtung einer ordentlichen Verkehrsplanungsprofessur in Schleswig-Holstein.

Dazu stellt Stephanie Meyer fest: „Wer Fachkräfte möchte, muss diese selbst ausbilden, und nicht darauf setzen, dass andere das für einen übernehmen. Die Landesregierung hat das erkannt. Wichtig ist jetzt, dass die Professur mit einem multimodalen Forschungsansatz mit Schwerpunkt auf das Fahrrad zügig ausgeschrieben wird. Auch darf dies nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen weitere Ausbildungskapazitäten für Ingenieur*innen im Land. So fordert die FH Kiel schon länger einen Masterstudiengang für ihre Bauingenieur*innen, um jungen Menschen weitere Anreize zu bieten, in Schleswig-Holstein zu studieren und im Anschluss zu arbeiten!“


https://luebeck.adfc.de/pressemitteilung/haushalt-2023-adfc-lobt-notwendige-mittel-und-personal-fuer-die-radverkehr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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