Foto zeigt Rampe mit Verkehrsschild "Fußverkehr"

Neue Possehlbrückenrampe - Radfahrer ausgesperrt © ADFC Lübeck | Katja Brüning

Radfahren verboten auf der Possehlbrücken-Rampe

Die neue südwestliche Rampe zwischen Possehlbrücke und Elbe-Lübeck-Kanal ist fertig und freigegeben – breit, glatt belegt, und aufwändig gesichert. Aber wieder einmal ist der Fahrradverkehr ausgesperrt.

Seit vielen Jahren verlässt der Radfernweg „Alte Salzstraße“ zwischen Lüneburg und Travemünde an genau dieser Stelle das Kanalufer und wechselt auf die Possehlstraße in Richtung Holstentor. Genauso lang ist die Vorgeschichte der mangelhaften Verbindung zwischen beiden Achsen. Viele Jahre gab es nur eine sehr steile und unebene Verbindung an der Südostecke der Brücke beim Ruderclub. Anlässlich der Auslegung der Pläne für das neue Wohnquartier am Geniner Ufer hatte der ADFC bereits 2018 Herrn Weiland, den damaligen Leiter der Verkehrsplanung, auf die Notwendigkeit angesprochen, im Rahmen der Baumaßnahmen auch eine angemessene Verbindung für diesen Radverkehr zu schaffen; dieser verwies darauf, dass die beschriebene südöstliche Rampe durch einen fahrradgerechten Neubau ersetzt werden sollte. Ein Jahr später war klar, dass dieser Neubau aufgrund seiner Gestaltung und seines Gefälles weder den Anforderungen von Radfahrenden, noch denen von mobilitätseingeschränkten Menschen oder von Eltern mit Kinderwagen gerecht wurde; der ADFC beantragte daraufhin im Frühjahr 2019 beim Runden Tisch Radverkehrs die Herstellung einer angemessenen Verbindung für Fußgänger und Radfahrende zwischen Geniner Ufer und Possehlbrücke. Daraufhin teilte die Baubehörde mit, „dass die Verwaltung derzeit eine Verbesserung aller drei noch nicht fertig gestellten Rampen für den Fuß- und Radverkehr an der Possehlbrücke prüft“.

Ergebnis dieser Prüfung: Ende 2020 beschloss die Verkehrsbehörde zunächst, die südöstliche Rampe für den Radverkehr zu sperren. Vorläufig letzter Akt dieses Trauerspiels ist die Verbannung des Radverkehrs von der neu errichteten südwestlichen Rampe. Diese Verbindung ist nicht nur für den touristischen Radverkehr wichtig; sie verbindet auch das Gewerbegebiet Genin mit den Wohngebieten der dort Beschäftigten, sie ermöglicht eine Umfahrung des unfallträchtigen Berliner Platzes für Radfahrende, und sie wäre bei einem besseren Zustand des Kanaluferwegs zwischen Genin und Moisling auch eine angenehme und sichere Alternative zu den verkehrsreichen Straßen mit ihren schlechten oder fehlenden Radwegen zwischen Moisling und dem Stadtzentrum. Darüber hinaus sei an den Bürgerschaftsbeschluss zum Klimaschutz aus dem letzten Jahr erinnert, in dem eine Verdoppelung des Radverkehrs bis 2030 vorgesehen ist. Die tatsächlich stattfindende Verschlechterung der Radverkehrsbedingungen – nicht nur an dieser Stelle – lässt dieses Ziel zurzeit utopisch erscheinen; und dabei erscheint es fast gleichgültig, ob die zugrunde liegenden Fehlplanungen ein behördliches Desinteresse an einer Begrenzung der Dominanz des individuellen Kfz-Verkehrs ausdrücken, oder ob sie in einem Mangel an Abstimmung oder Professionalität in der Bauverwaltung begründet sind.

Der ADFC fordert die Baubehörde auf, zügig eine radfahrgerechte Verbindung zwischen Geniner Ufer und Possehlbrücke für beide Richtungen herzustellen, und darüber hinaus ernsthaft an einer generellen Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr in der Hansestadt Lübeck zu arbeiten.

Er fordert außerdem die Bürgerschaftsfraktionen auf, dem Thema Verkehrswende als Beitrag zum Gesundheits- und Klimaschutz die angemessene Aufmerksamkeit zu widmen. Der ADFC ist auch weiter zu konstruktiven Beiträgen in diesem Prozess bereit.

Update

Die Proteste des ADFC und der Öffentlichkeit haben geholfen und seit dem 22. Oktober ziert ein Zusatzschild "Radverkehr frei" das blaue Fußwegschild. Es bleibt dabei, dass die Stadt hier wieder ein miserables Bild abgegeben hat, weil sie erneut einen Radweg nicht nach den geltenden Regeln gebaut hat, so dass die Straßenverkehrsbehörde sich zuerst genötigt sah, das Radfahren zu untersagen. Aber nach einer Probefahrt von Polizei und Behörde wurde die Benutzung jetzt doch zumindest in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.


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Radentscheid Lübeck
https://luebeck.adfc.de/pressemitteilung/radfahren-verboten-auf-der-possehlbruecken-rampe

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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