Buchverlosung "STADTRADELN" - Teilnahmebedingungen

Das STADTRADELN-Buch von Ludger Vortmann!

Du möchtest etwas fürs Klima tun, mehr Radfahren, aber weißt nicht genau, wie du anfangen sollst?

Wir verlosen ein Exemplar des STADTRADELN-Buchs, in dem der Autor Ludger Vortmann am Beispiel seiner eigenen Familie unterhaltsam aufzeigt, wie dir das gelingen kann. Mit Humor und Augenzwinkern berichtet Ludger seine eigene Metamorphose vom Fahrradmuffel zum Fahrradaktivisten, vom Leben auf dem Land ohne Bus & Co.

Im Buch findest du außerdem viele Fotos, Grafiken und Checklisten, die du sofort nutzen kann. Die Tipps sind erprobt, denn der Autor hat damit mit Freunden innerhalb weniger Wochen mit einem Bürgerbegehren geschafft, dass seine Stadt die Fahrradinfrastruktur für über 60 Millionen € sanieren muss.

Unter allen Teilnehmenden losen wir eine*n Gewinner*in aus und senden das Buch postalisch zu.

Hier findest du die Teilnahmebedingungen und im blauen Kasten nochmal als pdf zum Download.

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Buchverlosung „Stadtradeln“ von Ludger Vortmann

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf dem Instagram-Account des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Schleswig-Holstein e.V. (ADFC SH).

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist der Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Schleswig-Holstein e.V. (ADFC SH),  Herzog-Friedrich-Str. 65, 24103 Kiel.

 (3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

(4) Das Gewinnspiel ist vom ADFC Schleswig-Holstein e.V. Instagram kooperiert weder noch ist es Mitveranstalter des Gewinnspiels.

2. Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen von des ADFC SH sowie Angehörige solcher Mitarbeiter*innen und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie:

  • In die Kommentare des Instagram-Beitrages schreiben warum sie gerne mehr Fahrrad fahren möchten.

(3) Die Teilnahme ist ab Veröffentlichen des Postings (8. September 2022) bis zum 18.09.2022, 23:59 Uhr möglich.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Unter allen Teilnehmer*innen, losen die Mitarbeiter*innen der ADFC SH Geschäftsstelle eine Gewinner*in aus.

(2) Der Gewinner wird entweder (bei öffentlichem Profil) per Direktnachricht angeschrieben oder (bei nicht-öffentlichem Profil) in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel-Posting erwähnt. Meldet sich der Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach Kommentar nicht via Direktnachricht bei uns, wird ein neuer Gewinner ausgelost.

(3) Die Teilnehmer*in gewinnt ein Buch „Stadtradeln“ des Autors Ludger Vortmann, welches postalisch übersendet wird. Zu diesem Zwecke werden eine Postanschrift sowie der vollständige Name erhoben.

(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

(5) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinnende einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

4. Nutzungsrechtseinräumung

(1) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinnende ein, dass wir den Accountnamen bei Facebook, Twitter und Instagram zu Werbezwecken verwenden dürfen. Die gewinnende Person wird im abschließenden Post des Gewinnspieles markiert.

5. Ausschluss                                                                             

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweilig Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmende um eine bereits ausgeloste gewinnende Person, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

6. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook, Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

7. Datenschutz

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmenden sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Der Teilnehmende kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter  https://sh.adfc.de/datenschutz abrufbar ist.

8. Schlussbestimmungen

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

Impressum

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Schleswig-Holstein e.V.

gesetzlich vertreten durch den Vorstand

Verantwortlich: Stephanie Meyer, 1. Vorsitzende

Postfach 1346, 24012 Kiel

Besucher und Paketpostadresse: Herzog-Friedrich-Str. 65, 24103 Kiel,

Telefon: 04 31 - 63 190

Telefax:  04 31 - 63 133

E-Mail: info [at] adfc-sh.de


https://luebeck.adfc.de/veroeffentlichung/buchverlosung-stadtradeln-teilnahmebedingungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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