10 Forderungen des ADFC zur nachhaltigen Förderung des Radverkehrs in Lübeck

Das Fahrrad bietet Lübeck bei der Inanspruchnahme städtischer Flächen sowie bei gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten große Potentiale. Der ADFC fordert deshalb von der Bürgerschaft eine nachhaltige Radverkehrsförderung.

10 Forderungen des ADFC
zur nachhaltigen Förderung des Radverkehrs in Lübeck

1. Lübeck wird zu einer fahrradfreundlichen Stadt mit Vorbildfunktion.

Lübecks Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, alle innerstädtischen Ziele und alle Nachbargemeinden sicher, angstfrei, und komfortabel mit dem Rad zu erreichen, wenn sie dies möchten. Dabei sollen die Belange der unterschiedlichen Alters- und Nutzergruppen berücksichtigt werden.

2. Im Jahr 2030 beträgt der Radverkehrsanteil mindestens 40% aller Wege.

Dazu muss sich die Durchschnittsbenotung im ADFC-Fahrradklimatest um 0,2 Noten jährlich verbessern. Gut ausgebaute, komfortable und sichere Radwege und Netze werden mehr Menschen dazu bewegen, vom Auto auf das Rad als kostengünstigstes, umweltfreundlichstes, und gesündestes Verkehrsmittel umzusteigen. Der ADFC erwartet, dass Verwaltung und Politik dieses Ziel bei allen verkehrspolitischen Entscheidungen berücksichtigen.

3. Der Radverkehr wird dem Kfz-Verkehr gleichgestellt.

Überdimensionierte Fahrbahnen eröffnen die Möglichkeit für den Bau attraktiver Radverkehrsführungen, beispielsweise als geschützte Radstreifen. Wo Platz für richtlinienkonforme Radverkehrsanlagen fehlt, ist die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs auf maximal 30 km/h zu begrenzen und die Menge des Kfz-Verkehrs durch verkehrslenkende Maßnahmen zu verringern. Gefahrenträchtige Ordnungswidrigkeiten wie Parken auf Flächen des Radverkehrs oder Überholen ohne Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstands sind zu überwachen und zu ahnden. Für die Altstadt wünschten die Teilnehmer*innen des Projektes übermorgenLÜBECK eine Priorisierung

  1. Fußgänger
  2. Radverkehr
  3. Öffentlicher Verkehr
  4. Individueller Kfz-Verkehr

Die praktische Umsetzung dieses Prinzips erfordert eine Verkehrslenkung und bauliche Gestaltung, welche auf den im Projekt definierten Hauptrouten des Radverkehrs in der Altstadt eine sichere und angenehme Fahrt ermöglicht.

4. Lübeck stellt jährlich mindestens 30 EUR je Einwohner für den Radverkehr zur Verfügung.

Jedes Jahr müssen 20 Kilometer Bestandsradwege grundlegend saniert und zum allergrößten Teil auch baulich den geltenden Bestimmungen angepasst werden. Nur so kann der seit Jahrzehnten aufgelaufene und unfallträchtige Sanierungsstau in den nächsten zehn Jahren abgearbeitet werden. Darüber hinaus ist der geplante Radschnellweg von Bad Schwartau nach Groß Grönau zügig herzustellen, und es sind weitere leistungsfähige Routen zwischen den Stadtteilen und dem Zentrum zu schaffen. Diese Projekte erfordern ausreichende Mittel, welche aber auch durch mögliche Einsparungen bei anderen Verkehrsträgern zur Verfügung stehen.

5. Die nationalen Planungsrichtlinien für den Radverkehr werden eingehalten.

Die Sanierung und / oder der Neubau benutzungspflichtiger baulicher Radwege muss entsprechend den gültigen technischen Regeln erfolgen (ERA 2010). Zu schmale Wege sowie fehlende oder zu schmale Sicherheitstrennstreifen neben geparkten Kraftfahrzeugen beeinträchtigen die gefühlte Sicherheit und steigern auch das tatsächliche Unfallrisiko. Radfahrende müssen einander überholen können, Lastenfahrräder und Eltern mit Kinderanhänger müssen gefahrlos solche Wege benutzen können. Auch bei einer Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn sind die seitlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und überholenden Kraftfahrzeugen zwingend zu berücksichtigen.

Neue Broschüre von Deutschem Städte- und Gemeindebund und ADFC

Förderung des Radverkehrs in Städten und Gemeinden

 

6. Benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege gibt es kaum noch.

Lübecks Radwegenetz ist 190 Kilometer lang. Viele dieser Wege sind noch Zweirichtungsradwege, die zudem oftmals nicht der StVO und den technischen Regelwerken entsprechen. Solche Wege sind mit einem hohen Unfallrisiko verbunden; sie sollen deshalb nach StVO in Ortschaften nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Wo dies der Fall ist, muss durch eine richtliniengerechte Gestaltung der Wege das Unfallrisiko minimiert werden. In allen anderen Fällen sind sicherere Führungsformen anzubieten.

7. Knotenpunkte sind fahrradfreundlich gestaltet.

Eine Optimierung der Ampelschaltungen vor allem auf den Hauptrouten des Radverkehrs wird Alltags- und Freizeitradlerinnen und -radler gleichermaßen erfreuen; dies ist möglich durch grüne Wellen und / oder durch kurze Umlaufzeiten. In einigen Fällen können außerdem Bedarfsampeln durch andere Überquerungshilfen (Zebrastreifen, Inseln) ersetzt werden. Abzulehnen sind dagegen Bedarfsschaltungen („Bettelampeln“) an voll signalisierten Knotenpunkten. Denn auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Arzt oder zum Einkaufen wollen auch Radfahrende ihr Ziel zügig und ohne lange Stopphasen erreichen.

8. Ausreichende und sichere Abstellanlagen sind an Rad-Zielpunkten vorhanden.

Der Bedarf an sicheren Fahrradabstellanlagen im Stadtzentrum und im Umfeld der Schulen ist - trotz bisheriger Bemühungen – bei Weitem nicht gedeckt. Hier sind weitere Verbesserungen erforderlich, auch auf Kosten von Kfz-Parkplätzen. Fahrradtouristen werden dankbar abschließbare Fahrradboxen annehmen, in denen sie ihr Fahrrad während des Stadtbesuchs sicher abstellen können.

9. Die Kombination von Fahrrad und öffentlichem Verkehr wird gestärkt.

Fahrrad und öffentlicher Verkehr können sich hervorragend ergänzen. Unverzichtbar ist dafür ein leistungsfähiges Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof. Aber auch an anderen Haltestellen des Regionalverkehrs müssen Abstellplätze für Fahrräder in ausreichender Menge und guter Qualität zur Verfügung stehen. Für Pendler und Radreisende ist außerdem eine verlässliche Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln unverzichtbar.

10. Bei Straßenbaumaßnahmen und im Winterdienst werden die Belange von Radfahrenden beachtet.

An Baustellen sind Ausschilderung, Absicherung und fehlende Umleitungshinweise für den Radverkehr immer wieder Anlass für Ärger und Unmut, und leider auch für Unfälle. Wir fordern mehr Umsicht seitens der ausführenden Firmen und Kontrolle seitens der Verwaltung. In gleicher Weise gilt dies für den Winterdienst auf den Flächen des Radverkehrs.

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https://luebeck.adfc.de/artikel/10-forderungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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