Moltkestraße stadteinwärts

Moltkestraße stadteinwärts © Der Bischof mit der E-Gitarre, Wikipedia

Moltkestraße: Stellungnahme des ADFC zur Bauplanung

Die Moltkestraße gehört zu den am stärksten frequentierten Radverkehrsstrecken Lübecks. Die Hansestadt Lübeck hat kürzlich eine Änderungsplanung präsentiert, zu welcher der ADFC Lübeck nachfolgend Stellung bezieht.

Zurzeit werden Fußgänger und Radfahrer in der Moltkestraße auf getrennten Wegen zwischen den Straßenbäumen und den Grundstücken geführt. Auf beiden Seiten werden zwischen den Bäumen Kfz quer geparkt; die Fahrbahn weist Regelmaße auf. Auf der Südseite (also stadtauswärts) entspricht der Gehweg eben den geltenden Regelwerken, der Radweg ist deutlich unterdimensioniert und kann aufgrund des Baumbestandes auch nicht erweitert werden. Auf der Nordseite sind Geh- und Radweg jeweils knapp unterdimensioniert, der Abstand zwischen Bäumen und Grundstücken ist aber etwas größer, so dass zumindest annähernd normgerechte Flächen für Fußgänger und Radfahrer ohne Eingriffe in den Baumbestand möglich wären.
Die Planung der Stadt sieht vor, auf beiden Seiten die vorhandenen Radwege aufzuheben und die freiwerdenden Flächen teilweise den Gehwegen, teilweise einem Grünstreifen zwischen den Bäumen zuzuordnen. Jenseits dieses Grünstreifens soll beidseitig ein Längsparkstreifen von 2 Meter Breite entstehen, gefolgt von einem Sicherheitstrennstreifen von 75 cm Breite. An diesen Trennstreifen sollen sich beidseitig 2 Meter breite Radfahrstreifen anschließen, die von der regelbreiten Kfz- Fahrbahn lediglich durch eine Linie getrennt sind.
Der ADFC sieht diese Planung kritisch, auch wenn sie großenteils den Regelwerken entspricht. Zu beanstanden ist allerdings die Breite der geplanten Kfz-Parkstreifen von nur 2 Metern. Erfahrungsgemäß (z.B. Ziegelstraße, Posener Straße) führen so schmale Parkstreifen dazu, dass die Sicherheitstrennstreifen als Kfz-Parkfläche genutzt werden und damit ihre Schutzwirkung für den Radverkehr verlieren. Darüber hinaus belegen große Akzeptanzstudien aus den letzten Jahren, dass auch routinierte Radfahrende mit großer Mehrheit eine bauliche Trennung zwischen Radweg und Kfz-Verkehr wünschen, und dass vor allem das Radfahren zwischen parkenden und fahrenden Kfz als unangenehm und beängstigend wahrgenommen wird. Noch mehr gilt dies für Menschen, die nicht regelmäßig Rad fahren, oder z.B. für Jugendliche nach Vollendung des 10. Lebensjahrs.
Lübecks Gesamtbenotung im Fahrradklimatest des ADFC hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert; ausschlaggebend dafür dürfte die Sperrung der (sehr schlechten) Radwege in der Wesloer Straße, der Roeckstraße, und der Fregattenstraße gewesen sein. Nach einer Mitteilung des verkehrspolitischen Sprechers der SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich der Anteil des Radverkehrs in Lübeck an allen Wegen seit 2017 von 21% auf 19% verringert; dies entspricht einer Abnahme um rund 10%. Eine Abnahme in diesem Umfang würde sehr gut mit der Verschlechterung der Klimatestnote korrelieren. Es steht deshalb zu befürchten, dass der Ersatz von Radwegen durch eine ungeschützte Fahrbahnführung in der Moltkestraße diesen desaströsen Trend weiter vorantreiben würde. Angesichts der bekannten Gesundheitsschäden durch unzureichende Fahrradnutzung, der unverändert weiter bestehenden Umwelt- und Klimakrise, und der aufgrund von Putins Krieg dringend notwendigen Reduzierung des Energieverbrauchs kann eine solche Entwicklung nicht hingenommen werden.
Anlässlich einer gemeinsamen Begehung von ADFC und einer Vertreterin der Baubehörde wurde für die Moltkestraße ein abweichendes Konzept diskutiert. Danach sollten die Flächen für Radfahrer und Fußgänger in Richtung stadteinwärts am bestehenden Ort als Geh- und Radweg optimiert werden.
Stadtauswärts wurde ein Schutzstreifen anstelle des geplanten Radstreifens diskutiert; gleichzeitig wäre der vorhandene Gehweg auf 3 Meter Breite aufzuweiten und für den langsam fahrenden Radverkehr freizugeben. Auf beiden Seiten könnten auch nach diesem Konzept Kfz in Längsrichtung geparkt werden, jeweils mit regelkonformen Trennstreifen zum Radverkehr. Stadteinwärts würde damit das vorhandene Angebot bei unverändertem Grundkonzept verbessert, stadtauswärts wäre der Schutzstreifen ein akzeptables Angebot für routinierte Radfahrende, die Gehwegnutzung würde langsamen und unsicheren Radfahrenden eine sichere und angstfreie Fahrt ermöglichen.
Der ADFC appelliert an die Entscheidungsträger, die Planung für die Moltkestraße in diesem Sinne zu modifizieren. Für den weiteren Verlauf von der Moltkebrücke bis zum Kaufhof plädiert der ADFC für regelkonforme, geschützte Führungen des Radverkehrs, je nach örtlicher Situation als geschützter Radstreifen oder als konventioneller Radweg in Regelmaßen. Für Rückfragen steht der ADFC gern zur Verfügung.

Verwandte Themen

Verbotsschild für Radverkehr in der Hafenstraße

Fahrradfreundliches Lübeck?

In den letzten Wochen waren in Lübeck mehrere Entscheidungen und Maßnahmen der Verwaltung zu Lasten des Fußgänger- und…

Rathausmarkt mit Lübecker Rathaus im Hintergrund

Bürgermeisterwahl in Lübeck – Antworten der Bewerber*innen zum Radverkehr

Am 5. November wählt Lübeck die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die nächste Amtszeit. Der ADFC hat die…

eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen

Radschnellweg Bad Schwartau–Lübeck–Groß Grönau

Vier Meter breiter Asphalt ohne Autos, Fußgänger und Ampeln – Das ist das Idealbild eines Radschnellwegs.

Dieser Traum…

Logo des Radentscheid Lübeck

Radentscheid Lübeck - 13.610 Unterschriften übergeben!

Am 2.2.22 wurden die Unterschriften für das Bürgerbegehren an den Bürgermeister übergeben. Jetzt liegt es an der…

Fahrradklima-Test Keyvisual grün

Fahrradklimatest: Lübeck stürzt ab

Das Ergebnis für Lübeck fällt im Städtevergleich noch deutlich schlechter aus als in den Jahren zuvor. Während…

Lübecker Rathaus

Ansprechpartner bei Stadtverwaltung und Polizei

Wenn man täglich Rad fährt, fällt einem so eini­ges auf: Hier sind Schlaglöcher, dort sollte die Einbahn­straße für…

eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen

Radschnellweg Lübeck – Was ist zu erwarten?

Nach der Publikation der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Lübeck hat sich in den politischen Gremien eine…

Ein Fahrrad mit einem an der Sattelstütze montierten Open Bike Sensor steht vor dem Holstentor

OpenBikeSensor Lübeck

Halten Kraftfahrzeuge den vorgeschriebenen Abstand von 1,5m beim Überholen ein? Der ADFC Lübeck hat jetzt mehrere…

Einfädelung auf den Radfahrstreifen auf Höhe der Pestalozzischule

Verkehrsversuch Fackenburger / Krempelsdorfer Allee Zwischenbilanz des ADFC

(Stand 5.12.2022)

Die erste Phase des Verkehrsversuchs ist abgeschlossen. Der ADFC hat diesen Versuch begrüßt, und er…

https://luebeck.adfc.de/artikel/moltkestrasse-stellungnahme-des-adfc-zur-bauplanung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt