Blick von der BAhnhofsbrücke in Richtung der Linden-Arkaden mit simuliertem Fahrradparkhaus oberhalb des ehemaligen Postgleises

Fahrradparkhaus-Visualisierung oberhalb des Postgleises © Politik Informationssystem Lübeck - VO/2020/09543

Neue Fahrradstellplätze am Lübecker Hauptbahnhof gefährdet?

Das Förderprogramm “Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen” soll drastisch gekürzt wird. Davon sind auch viele Hundert dringend benötigte Fahrradparkplätze am Lübecker Hauptbahnhof betroffen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023 werden Milliardensummen gekürzt. Es wurde am 18.01.2024 in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 beschlossen, dass auch das Förderprogramm “Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen” gekürzt wird. Davon sind auch viele Hundert dringend benötigte Fahrradparkplätze am Lübecker Hauptbahnhof betroffen.

Fahrradparken am Lübecker Hauptbahnhof

Das Parken am Lübecker Hauptbahnhof ist seit Jahrzehnten Thema in Lübeck. Um den Bahnhofsvorplatz herum befinden sich Fahrradbügel für ca. 550 Fahrräder und am Steinrader Weg finden sich Fahrradmodule für weitere ca. 100 Fahrräder, insgesamt also etwa 650 Stellplätze. Diese Abstellmöglichkeiten reichen seit langem nicht mehr aus, sodass viele Fahrräder an Laternen, Bäumen oder Schildern angeschlossen werden. Auch werden viele Fahrräder am Lübecker Hauptbahnhof gestohlen.

Bereits im Konzept Fahrradfreundliches Lübeck von 2013 (zum Sachstandsbericht 2023) wurde ein Fahrradparkhaus am Bahnhof als besonders dringlich beschrieben und war als “Mittelfristige Maßnahmen bis 2020” vorgeschlagen. Ende 2020 hat die Verwaltung 12 potenzielle Standorte analysiert und 4 konkrete Standorte (in grün) für ein Fahrradparkhaus der Politik vorgeschlagen:

Basierend darauf hat die Bürgerschaft im Februar 2021 zwei Bauabschnitte beschlossen:

1. Bauabschnitt: Fahrradparkhaus

Der 1. Bauabschnitt sieht den Bau eines Fahrradparkhauses zwischen dem Empfangsgebäude der Bahn und Gleis 1 vor (Nummer 8), welches in der ersten Ausbaustufe 500 Fahrradabstellplätze mit direktem Zugang zum Bahnhof bekommen soll. Der aktuelle Zeitplan sieht eine Inbetriebnahme 2025 vor.

In der zweiten Ausbaustufe sind weitere 500 Fahrradabstellplätze parallel zu den Gleisen im Bereich der Kasematten an der Konrad-Adenauer-Straße möglich (Nummer 7).

 

2. Bauabschnitt: Tiefgarage der Linden Arcaden

Der 2. Bauabschnitt befindet sich in der Tiefgarage der Linden Arcaden im ehemaligen Saturn-Parkhaus (Nummer 9), in welchem 800 überdachte und sichere Fahrradabstellplätze geschafft werden sollen. Außerdem sollen Stellplätze für Lastenräder entstehen. Für die Fahrradabstellplätze werden etwa 85 Pkw-Stellplätze umgewidmet.

Bundeshaushaltsplan 2024

Im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2024 - Einzelplan 60 steht auf Seite 75:

Es ist zu sehen, dass für das “Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen” 29 Mio. EUR vorgesehen waren, und in den Jahren 2025 bis 2027 nochmal 83 Mio. EUR. In Summe also über 110 Mio. EUR. Das BMVD hat im März 2023 das Förderprogramm groß angekündigt. Der Föderaufruf kann im Detail hier eingesehen werden.

Zweite Ergänzung zur Bereinigungsvorlage

Am 18. Januar 2024 fand die Bereinigungssitzung statt, in welcher die zweite Ergänzung zur Bereinigungsvorlage vom 10.01.2024 behandelt wurde. In dieser steht auf Seite 179: “Das Förderprogramm wird eingestellt”:

Das komplette Förderprogramm von 2024 bis 2027 sollte somit gestrichen werden. Hintergrund der geplanten Kürzungen sind die Milliardensummen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023 im Bundeshaushalt fehlen. Auch der ADFC Bundesverband hat hierzu Stellung genommen.

Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses

Und was wurde nun beschlossen? Ein Blick in die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 25.01.23 verrät aus Seite 24:

Das “Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen” wurde nicht gestrichen, jedoch wurde es für 2024 von 29 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR gekürzt. Bis 2027 wurde es von 110 Mio. EUR auf 55 Mio. EUR gekürzt. Eine Halbierung des Förderprogramms! Im Bericht zur Haushaltsausschuss-Sitzung heißt es:

Beschlüsse des Haushaltsausschusses bzgl. des Förderprogramms „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ würden abgesichert; das Programm laufe aber aus.

Diese bereinigte Beschlussempfehlung soll im Bundestagsplenum am 2. Februar 2024 verabschiedet werden. Auch der ADFC Schleswig-Holstein hat hierzu Stellung genommen.

Sind die geplanten Bauabschnitte gefährdet?

Doch was haben die beiden Lübecker Bauabschnitte mit dem Bundeshaushalt 2024 zu tun?

Die 1. Ausbaustufe des 1. Bauabschnitts “Fahrradparkhaus” kostet ca. 4,4 Mio. EUR und wird durch Landesmittel gefördert. D.h. das Parkhaus mit 500 Stellplätzen scheint gesichert zu sein.

Für den 2. Bauabschnitt “Tiefgarage der Linden Arcaden” wurden Fördermittel in Höhe von 75% aus dem Programm “Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen” in Aussicht gestellt. Dies entspricht etwa 850.000 EUR. Doch der Stadt Lübeck liegt noch kein offizieller Bescheid vor. Somit ist unklar, ob das Lübecker Projekt mit dem gekürzten Haushaltsbeschluss “abgesichert” ist.

Damit sind 800 neue, sichere und überdachte Fahrradabstellplätze am Lübecker Hauptbahnhof massiv gefährdet!

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https://luebeck.adfc.de/artikel/fahrradparkhaus-luebeck-gefaehrdet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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