Rathausmarkt mit Lübecker Rathaus im Hintergrund

Rathaus Lübeck - wird hier Fahrradpolitik gemacht? © W. Raabe

Bürgermeisterwahl in Lübeck – Antworten der Bewerber*innen zum Radverkehr

Am 5. November wählt Lübeck die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die nächste Amtszeit. Der ADFC hat die Bewerberinnen und Bewerber nach ihren verkehrspolitischen Zielsetzungen mit dem Schwerpunkt Radverkehr befragt.

Alle fünf Bewerber*innen hat der ADFC befragt, vier von ihnen haben diese Frage ausführlich beantwortet. Wir haben die eingegangenen Antworten zusammengefasst, veröffentlichen aber auch den vollen Wortlaut der Antworten. Wir hoffen, dass diese Antworten für Eure Wahlentscheidung hilfreich sind.

Und wir fordern alle Lübeckerinnen und Lübecker auf: Bitte nehmt an der Wahl teil!

Radfahrstreifen Illustration
Radfahrstreifen Illustration © ADFC | april agentur

Frage des ADFC:

Die Lübecker Bürgerschaft hat im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen im Juni 2020 beschlossen, den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen mindestens zu verdoppeln.

Im Juni2022 beschloss die Bürgerschaft im Rahmen der Festsetzung der Grundsätze für denFlächennutzungsplan und für den Verkehrsentwicklunsplan darüber hinaus, dass der Anteil des motorisierten Individualverkehrs an allen Wegen zukünftig auf 30% zu begrenzen ist (aktuell 43%).

Im März 2023 beschloss die Bürgerschaft als Reaktion auf den Radentscheid eine umfangreiche Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen einschließlich einer beträchtlichen Aufstockung der dazu erforderlichen Investitionen.

Welche konkreten Maßnahmen würden Sie im Falle Ihrer Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ergreifen, um die genannten Ziele möglichst zeitnah zu erreichen?

Überaus erfreulich ist, dass alle vier Einsender*innen sich im Grundsatz für eine Verbesserung der Radfahrbedingungen professionell einsetzen möchten. Neben dieser sehr wichtigen Gemeinsamkeit gibt es aber auch Unterschiede in den Antworten, die nachstehend in Kurzform in alphabetischer Reihenfolge zusammengefasst werden.

Weitere Details sind den vollständigen Antworten zu entnehmen, die Ihr unten im blauen Kasten findet.

  • Sophie Bachmann priorisiert Verkehrsteilnehmende in der Reihenfolge 1. Fußgehende, 2. Radfahrende, 3. ÖPNV, 4. Autos; und sie möchte Lübeck zu einer Fahrradstadt machen. Bezüglich der Wege setzt sie auf die bauliche Trennung von Rad- und Autoverkehr, sowie auf die Anlage von Fahrradstraßen / -zonen und Radschnellwegen. Sie plant zusätzliche Stellflächen für Fahrräder, auch als Parkhäuser oder als Umwidmung von Kfz-Parkflächen. Außerdem plant sie ein besseres Angebot von Leihrädern und öffentlichen Reparaturstationen sowie die Einrichtung einer Radfahr-App.
  • Uwe Effenberger beschreibt in erster Linie den von ihm vorgesehenen Planungsprozess, an dessen Ende verbesserte Radfahrbedingungen stehen sollen. Kernelement ist die Gründung einer Task Force, die unter direkter Leitung des Bürgermeisters die notwendigen Schritte planen soll und sich dabei auch an erfolgreichen Städten wie Amsterdam und Kopenhagen orientiert. Dabei sollen die Entscheidungen zum Klimaschutz und zum Radentscheid berücksichtigt werden. Konkrete Projekte sind in der Antwort nicht enthalten.
  • Axel Flasbarth strebt einen fundamentalen Aus- und Neubau der Radinfrastruktur in Lübeck an. Sein Ziel ist für 2024 die Überplanung der Unfallschwerpunkte Lindenplatz, Puppenbrücke, und Gustav- Radbruch-Platz, sowie der Umsetzungsbeginn für drei Velorouten bzw. Fahrradstraßen, und die fahrradgerechte Überarbeitung der Fahrradstraße Altstadt. In den Folgejahren plant er die Errichtung eines vollständigen Veloroutennetzes, die Realisierung des Radschnellwegs Bad Schwartau – Groß Grönau und weiterer Radschnellwege nach Moisling, Kücknitz / Travemünde, Stockelsdorf, und Marli / Wesloe / Schlutup. Radwege sind nach ERA-Standard auszubauen oder neu zu bauen; Fahrbahnführungen des Radverkehrs erfordern in der Regel mit Tempo 30. Die Zahl der Stellplätze für Fahrräder ist zu steigern, auch in Parkhäusern. Ein Fahrradverleihsystem ist zu etablieren; Lastenräder sind zu fördern.
  • Melanie Puschaddel-Freitag würde den Radwegeausbau zu einem Hauptthema ihrer Amtszeit machen. Sie setzt auf bauliche angelegte Radwege und ist skeptisch gegenüber Fahrbahnführungen des Radverkehrs auf stark befahrenen Straßen. Als ersten Schwerpunkt ihres Handelns nennt sie die Problemlösung an Kreisverkehren und stark befahrenen Kreuzungen. Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen sollen Radwege an Einmündungen oder Einfahrten ohne Absenkung geführt werden; wenn möglich sollen auch die geltenden Richtlinien angewandt werden. Allerdings setzt sie bei den Radwegen ihren Fokus primär auf Oberflächensanierungen; bezüglich „teurer Modellprojekte“ argumentiert sie zurückhaltend. Reinigung und Winterdienst müssen bedarfsgerecht erfolgen; die Kontrollen des Falschparkens auf Geh- und Radwegen sind zu verstärken. Die Zahl der Fahrradstellplätze ist erheblich zu steigern.

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https://luebeck.adfc.de/artikel/buergermeisterwahl-in-luebeck

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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