Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Lübeck e. V.

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Radentscheid Lübeck © Radentscheid Lübeck

Radentscheid Lübeck - 13.610 Unterschriften übergeben!

Am 2.2.22 wurden die Unterschriften für das Bürgerbegehren an den Bürgermeister übergeben. Jetzt liegt es an der Bürgerschaft, ob sie ihren eigenen Zielen für den Klimaschutz folgt und die Forderungen der Initiative rasch umsetzt.

Unter dem Begriff Radentscheid gibt es in ganz Deutschland über 40 Initiativen, die ihre Unterschriftensammlungen schon beendet haben, gerade dabei sind oder, wie in Lübeck, noch davor stehen.

Wie läuft das Bürgebegehren in Lübeck ab?

  1. Acht verkehrspolitische Ziele zur Förderung des Radverkehrs in Lübeck wurden formuliert (siehe unten) und von der Kommunalaufsicht Schleswig-Holstein einer Vorprüfung unterzogen.
  2. Die Stadt hat die zu erwartenden Kosten geschätzt, die bei Umsetzung der Forderungen entstehen.

  3. Bis Ende Januar mussten knapp 8000 Unterschriften von wahlberechtigten Lübecker*innen ab 16 Jahren gesammelt werden.

  4. Am 2.2.2022 wurden 13.610 gesammelte Unterschriften offiziel dem Bürgermeister übergeben.

  5. Nach einer rechtlichen Prüfung durch die Kommunalaufsicht stimmt die Bürgerschaft darüber ab, ob sie das Begehren in dieser Art annimmt. Sie kann auch mit den Initiatoren über die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen verhandeln.

  6. Falls sie es ablehnt, kommt es ein paar Monate später zu einem Bürgerentscheid, bei dem dann alle wahlberechtigten Lübecker*innen über die Forderungen abstimmen können.

Unterschriftenliste mit den 8 Forderungen des Radentscheids
8000 Unterschriften werden benötigt © ADFC Lübeck

Damit das Fahrradfahren für Radfahrer*innen aller Generationen attraktiv wird, wurden acht zentrale Forderungen aufgestellt, die sich mit den folgenden Themen befassen.

  1. GUT AUSGEBAUTES RADROUTENNETZ
    Die Hansestadt Lübeck baut das Radverkehrsnetz in der Weise aus, dass die Radverkehrsanlagen nach technischem Standard oder besser um-gesetzt sind (siehe ERA). Ein Jahr nach Annahme des Beschlusses werden jährlich mindestens 20 km im oben definierten Standard ausgebaut oder saniert.

  2. SICHERE, SAUBERE UND BARRIEREFREIE FAHRRAD­WEGE
    Die Hansestadt Lübeck sorgt dafür, dass alle Radverkehrsanlagen ganzjährig und ganztägig sicher, zügig und komfortabel befahrbar sind. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst. Ein halbes Jahr nach Annahme des Beschlusses wird ein effektives System zur Meldung von Mängeln und deren Beseitigung etabliert.

  3. GERECHTE FLÄCHENVERTEILUNG
    Die Hansestadt Lübeck überprüft vor jeder Instandsetzung von Fahrradwegen oder Fahrbahnen die Flächenverteilung des Straßenraums für die einzelnen Verkehrsmittel. Bei baulichen Maßnahmen soll die Priorisierung in der Reihenfolge Fuß-, Fahrradverkehr und ÖPNV erfolgen. Der Ausbau von Fahrrad- und Fußwegen erfolgt in Regelbreite (ERA- bzw. EFA-Standard) oder besser, ggf. zu Lasten des ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehrs aber möglichst nicht unter Inanspruchnahme von Grünflächen.

  4. SICHERE KREUZUNGEN
    Die Hansestadt Lübeck baut ein Jahr nach Annahme des Beschlusses jährlich mindestens fünf durch Ampeln geregelte Kreuzungen so um, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- und Radverkehr verbessert wird. Bei der Planung ist die Ermöglichung des direkten Linksabbiegens zu berück-sichtigen. Bei Neubau oder Sanierung von Radwegen werden Rad- und Fuß-wege an allen Ein- und Ausfahrten ohne Höhenveränderung weitergeführt.

  5. RAD- UND FUSSVERKEHRSFREUNDLICHE BAUSTELLENGESTALTUNG
    Die Hansestadt Lübeck erlässt innerhalb eines Jahres nach Annahme einen Baustellenleitfaden, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Dieser ist in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten. Sie verpflichtet sich, diesen bei eigenen Baumaßnahmen einzuhalten.

  6. 5.000 ZUSÄTZLICHE FAHRRADSTELLPLÄTZE
    Die Hansestadt Lübeck richtet im gesamten Stadtgebiet bis spätestens vier Jahre nach Annahme des Beschlusses mindestens 5.000 zusätzliche Fahrradstellplätze ein, unter Berücksichtigung von Lastenrädern. Insbesondere an ÖPNV-Knoten-punkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern.

  7. VERMEIDUNG VON ZWEIRICHTUNGSRADWEGEN
    Die Hansestadt Lübeck sorgt ein halbes Jahr nach Annahme des Beschlusses für eine gut sichtbare Kennzeichnung der vorhandenen Zweirichtungsradwege (durch Piktogramme und rote Farbgebung an Kreuzungen, Einmündungen und Ein- und Ausfahrten). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur in Ausnahmefällen und wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.

  8. BESSERE AUFKLÄRUNG FÜR BÜRGER*INNEN
    Die Hansestadt Lübeck wirbt regelmäßig für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und kommuniziert dabei richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Sie informiert zudem umfangreich alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen.

 

Wie kannst du den Radentscheid unterstützen?

Wenn du findest, dass die Forderungen richtig sind und es tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommt, wirb bei deinen Freunden und Kollegen dafür oder teile deine Meinung auf deinen Social-Media-Plattformen.

Nur wenn viele mitmachen, wird Lübeck fahrradfreundlich!

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https://luebeck.adfc.de/artikel/radentscheid

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