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Radentscheid Lübeck © Radentscheid Lübeck

Radentscheid Lübeck - 13.610 Unterschriften übergeben!

Am 2.2.22 wurden die Unterschriften für das Bürgerbegehren an den Bürgermeister übergeben. Jetzt liegt es an der Bürgerschaft, ob sie ihren eigenen Zielen für den Klimaschutz folgt und die Forderungen der Initiative rasch umsetzt.

Unter dem Begriff Radentscheid gibt es in ganz Deutschland über 40 Initiativen, die ihre Unterschriftensammlungen schon beendet haben, gerade dabei sind oder, wie in Lübeck, noch davor stehen.

Wie läuft das Bürgebegehren in Lübeck ab?

  1. Acht verkehrspolitische Ziele zur Förderung des Radverkehrs in Lübeck wurden formuliert (siehe unten) und von der Kommunalaufsicht Schleswig-Holstein einer Vorprüfung unterzogen.
  2. Die Stadt hat die zu erwartenden Kosten geschätzt, die bei Umsetzung der Forderungen entstehen.

  3. Bis Ende Januar mussten knapp 8000 Unterschriften von wahlberechtigten Lübecker*innen ab 16 Jahren gesammelt werden.

  4. Am 2.2.2022 wurden 13.610 gesammelte Unterschriften offiziel dem Bürgermeister übergeben.

  5. Nach einer rechtlichen Prüfung durch die Kommunalaufsicht stimmt die Bürgerschaft darüber ab, ob sie das Begehren in dieser Art annimmt. Sie kann auch mit den Initiatoren über die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen verhandeln.

  6. Falls sie es ablehnt, kommt es ein paar Monate später zu einem Bürgerentscheid, bei dem dann alle wahlberechtigten Lübecker*innen über die Forderungen abstimmen können.

 

Unterschriftenliste mit den 8 Forderungen des Radentscheids
8000 Unterschriften werden benötigt © ADFC Lübeck

Damit das Fahrradfahren für Radfahrer*innen aller Generationen attraktiv wird, wurden acht zentrale Forderungen aufgestellt, die sich mit den folgenden Themen befassen.

  1. GUT AUSGEBAUTES RADROUTENNETZ
    Die Hansestadt Lübeck baut das Radverkehrsnetz in der Weise aus, dass die Radverkehrsanlagen nach technischem Standard oder besser um-gesetzt sind (siehe ERA). Ein Jahr nach Annahme des Beschlusses werden jährlich mindestens 20 km im oben definierten Standard ausgebaut oder saniert.

  2. SICHERE, SAUBERE UND BARRIEREFREIE FAHRRAD­WEGE
    Die Hansestadt Lübeck sorgt dafür, dass alle Radverkehrsanlagen ganzjährig und ganztägig sicher, zügig und komfortabel befahrbar sind. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst. Ein halbes Jahr nach Annahme des Beschlusses wird ein effektives System zur Meldung von Mängeln und deren Beseitigung etabliert.

  3. GERECHTE FLÄCHENVERTEILUNG
    Die Hansestadt Lübeck überprüft vor jeder Instandsetzung von Fahrradwegen oder Fahrbahnen die Flächenverteilung des Straßenraums für die einzelnen Verkehrsmittel. Bei baulichen Maßnahmen soll die Priorisierung in der Reihenfolge Fuß-, Fahrradverkehr und ÖPNV erfolgen. Der Ausbau von Fahrrad- und Fußwegen erfolgt in Regelbreite (ERA- bzw. EFA-Standard) oder besser, ggf. zu Lasten des ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehrs aber möglichst nicht unter Inanspruchnahme von Grünflächen.

  4. SICHERE KREUZUNGEN
    Die Hansestadt Lübeck baut ein Jahr nach Annahme des Beschlusses jährlich mindestens fünf durch Ampeln geregelte Kreuzungen so um, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- und Radverkehr verbessert wird. Bei der Planung ist die Ermöglichung des direkten Linksabbiegens zu berück-sichtigen. Bei Neubau oder Sanierung von Radwegen werden Rad- und Fuß-wege an allen Ein- und Ausfahrten ohne Höhenveränderung weitergeführt.

  5. RAD- UND FUSSVERKEHRSFREUNDLICHE BAUSTELLENGESTALTUNG
    Die Hansestadt Lübeck erlässt innerhalb eines Jahres nach Annahme einen Baustellenleitfaden, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Dieser ist in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten. Sie verpflichtet sich, diesen bei eigenen Baumaßnahmen einzuhalten.

  6. 5.000 ZUSÄTZLICHE FAHRRADSTELLPLÄTZE
    Die Hansestadt Lübeck richtet im gesamten Stadtgebiet bis spätestens vier Jahre nach Annahme des Beschlusses mindestens 5.000 zusätzliche Fahrradstellplätze ein, unter Berücksichtigung von Lastenrädern. Insbesondere an ÖPNV-Knoten-punkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern.

  7. VERMEIDUNG VON ZWEIRICHTUNGSRADWEGEN
    Die Hansestadt Lübeck sorgt ein halbes Jahr nach Annahme des Beschlusses für eine gut sichtbare Kennzeichnung der vorhandenen Zweirichtungsradwege (durch Piktogramme und rote Farbgebung an Kreuzungen, Einmündungen und Ein- und Ausfahrten). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur in Ausnahmefällen und wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.

  8. BESSERE AUFKLÄRUNG FÜR BÜRGER*INNEN
    Die Hansestadt Lübeck wirbt regelmäßig für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und kommuniziert dabei richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Sie informiert zudem umfangreich alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen.

 

Wie kannst du den Radentscheid unterstützen?

Wenn du findest, dass die Forderungen richtig sind und es tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommt, wirb bei deinen Freunden und Kollegen dafür oder teile deine Meinung auf deinen Social-Media-Plattformen.

Nur wenn viele mitmachen, wird Lübeck fahrradfreundlich!

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https://luebeck.adfc.de/artikel/radentscheid

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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