eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen

Ein Radschnellweg wie in Göttingen bald auch in Lübeck? © Christoph Mischke

Radschnellweg Bad Schwartau–Lübeck–Groß Grönau

Vier Meter breiter Asphalt ohne Autos, Fußgänger und Ampeln – Das ist das Idealbild eines Radschnellwegs.

Dieser Traum aller Radpendler soll auf der ca. 15km langen Strecke von Bad Schwartau über Lübeck bis nach Groß Grönau entstehen.

Doch kann man soviel Fahrrad wagen? Wenn man richtig was erreichen will, muss man klotzen und nicht kleckern und auch mal eine Brücke oder Unterführung bauen, so dass das Projekt 15 Millionen Euro und mehr kosten kann.

Der ADFC hat nicht nur 14 Routen (8 nördlich und 6 südlich Lübecks) auf ihre Eignung hin untersucht, sondern auch den Nutzen des Radschnellwegs (RSW) berechnet:

Verlagerung von 35 Mio. Personenkilometern aufs Fahrrad

Beim ADFC-Fahrradklimatest schneidet Lübeck regelmäßig mit einer 4 ab. Wir erwarten, dass die 74.000 Einwohner im Einzugsgebiet des RSW die Gesamtqualität mit einer Note besser bewerten würden. Im Vergleich mit anderen Städten zeigt sich, dass diese Verbesserung eine deutlich höhere Fahrradnutzung nach sich zieht. Umgerechnet auf ganz Lübeck könnte man so 6,2% der gesamten Verkehrsleistung von den anderen Verkehrsträgern auf das Fahrrad verlagern, was ca. 35 Millionen Personenkilometern jährlich entspricht.

Weil der Fahrradverkehr geringerer Zuschüsse durch die Stadt als andere Verkehrsmittel bedarf, lassen sich allein hierdurch schon ca. 1,34 Mio. Euro pro Jahr einsparen. Weitere 103.000 Euro jährlich kommen nach ein paar Jahren hinzu, weil die städtischen Mitarbeiter aus dem Einzugsgebiet durch häufigeres Radfahren seltener krank werden.

Volkswirtschaftliche Vorteile

Neben diesem rein betriebswirtschaftlichen Nutzen ergeben sich volkswirtschaftlich Vorteile für Lübeck durch die Senkung der Gesundheits- und Pflegekosten sowie der externen Kosten des Kfz-Verkehrs (z.B. Unfälle und Umweltschäden) von 19,3 Mio. € jährlich. Wenn man den Zugewinn von Lebenszeit und Lebensqualität, die Fahrzeitersparnis und geringere Staukosten mit einrechnet, erhöht sich der Betrag auf 57,2 Mio. Euro in jedem Jahr.

Wenn man die erst verzögert einsetzenden Effekte (z.B. bessere Gesundheit) mit einrechnet, haben sich die rund 15 Mio. € Investitionen für den Radschnellweg rein betriebswirtschaftlich schon nach 12 Jahren amortisiert. Bei volkswirtschaftlicher Betrachtung refinanziert sich der RSW je nach Umfang der berücksichtigten Effekte bereits nach 5 Jahren bzw. schon vor Ablauf des ersten Jahres. Nach 22 Jahren könnte so schon ein Überschuss von bis zu 1 Milliarde Euro aufgelaufen sein.

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https://luebeck.adfc.de/artikel/radschnellweg-bad-schwartau-luebeck-gross-groenau

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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