Der Fachhandel bietet beim Fahrradkauf Beratung.

Der Fachhandel bietet beim Fahrradkauf Beratung. © ADFC | Jens Lehmkühler

Fahrradhändler in Lübeck

Brauchst du ein neues Rad, ist dein Rad kaputt oder benötigst du nur Ersatzteile? Wir empfehlen dir, dein Fahrrad im Fachgeschäft zu kaufen, denn nur dort bekommst du gute Beratung und qualitätsvolle Ware. Hier findest du ein komplettes Verzeichnis.

Welche Fragen du dir vor einem Kauf stellen solltest und worauf du beim Fahrradkauf und bei der Probefahrt achten solltest,

Tipps zum Fahrradkauf

 

23552 Lübeck

23554 Lübeck

23556 Lübeck

23558 Lübeck

23560 Lübeck

23562 Lübeck

23564 Lübeck

23566 Lübeck

23569 Lübeck-Kücknitz

  • Sellmann Johannes Fahrräder Inh. St. Bieganski, Kücknitzer Hauptstr. 4b , (0451) 30 23 95, www.fahrradsellmann.de

23570 Lübeck-Travemünde

23611 Bad Schwartau

23617 Stockelsdorf

23627 Groß Grönau

23669 Timmendorfer Strand

  • Lemnitz Michael, Niendorf, Strandstr. 62, (04503) 26 65

23909 Ratzeburg


Gebrauchträder

Wenn du nicht so viel Geld ausgeben willst oder ein Zweitrad für den Bahnhof brauchst, gibt es neben dem Kleinanzeigenteil der Zeitung die im Folgenden aufge­führten Möglichkeiten. Auch die meisten Fahrradhändler verkaufen Gebrauchte (siehe S.4-6, Symbol „G“)!

  • Fundbüro, Dr.-Julius-Leber-Str. 46, 23552 Lübeck, Fahrradversteige­rungen 2x jährlich, s. Tagespresse, (0451) 122-32 56
  • Fahrradwerkstatt der Tagesstätte „Die Brücke“, Kerckringstr. 9, 23554 Lübeck, Mo-Mi 9:30-14:30, Fr 9:30-12:00, (0451) 486 86 98‑14

Fahrrad-Codierung

In Lübeck wird im Schnitt alle sechs Stunden ein Fahrrad ge­stohlen. Schließe deshalb dein Rad immer mit einem guten Schloss an einen festen Ge­genstand an. Bevorzuge gut einsehbare Orte oder geschlossene Räume. Notiere dir Rahmennummer, Fabrikat und besondere Merkmale deines Rads und lasse dein Fahrrad codieren. Die folgenden Fahrrad­geschäfte führen Codierungen aus:

  • Zweirad Wöltjen, Kanalstraße 54, 15,95€, (0451) 7 73 51
  • Drahtesel, Bad Schwartau, Lübecker Str. 31, 10€, (0451) 2 90 22 44
  • Koech 2-Rad Technologie OHG, 23909 Ratzeburg, Langenbrücker Straße 12, 16€, Anmeldung nötig, (04541) 38 38
  • Fahrradcodierer.de, Termine bei MTB-Market, e-motion und Polizei Travemünde, www.fahrradcodierer.de
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https://luebeck.adfc.de/artikel/fahrradhaendler

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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